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   VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10   

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VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10 (https://dejure.org/2011,29941)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.04.2011 - 3 K 795.10 (https://dejure.org/2011,29941)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. April 2011 - 3 K 795.10 (https://dejure.org/2011,29941)
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  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10
    Als Studienanfängerzahl (Aq, vgl. § 11 Abs. 2 KapVO) hat die Antragsgegnerin zutreffend die von ihr für das Wintersemester 2010/11 festgesetzte jährliche Zulassungszahl (74) angesetzt; denn mindestens in diesem Umfang wird Lehre nachgefragt werden, die für die jetzigen Studienanfänger des Studiengangs Psychologie nicht zur Verfügung stehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 17.89 - Buchholz 421.21 Nr. 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 5 NC 84.08

    Außerkapazitäre Zuweisung eines Studienplatzes im Bachelorkombinationsstudiengang

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10
    Die Kammer hält an ihrer Auffassung, dass die in den Bezugssemestern ausschließlich für einen auslaufenden Diplomstudiengang angefallenen Veranstaltungen keinen Anhalt für die hier zu ermittelnde (künftige) Aufnahmekapazität für Bachelor- und Master-Studierende bieten, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 8. Mai 2009 - OVG 5 NC 84.08 - HUB Grundschulpädagogik Wintersemester 2007/2008) nicht mehr fest.
  • VG Berlin, 10.02.2011 - 3 L 396.10

    Berücksichtigung der einem auslaufenden Diplomstudiengang zugeordneten

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens VG 3 L 794.10 und die von der Antragsgegnerin zum Aktenzeichen VG 3 L 396.10 und VG 3 L 405.10 eingereichten Kapazitätsunterlagen Bezug genommen.
  • VG Berlin, 28.12.2009 - 3 L 529.09

    Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10
    Da die Stelle 120703, die der er bis zum Sommersemester 2009 inne hatte, durch Kuratoriumsbeschluss vom 4. Juni 2009 gestrichen wurde und dies kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden war (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 2009 - VG 3 L 529.09 u.a. -), kann der jetzt vorzunehmenden Berechnung nicht mehr seine individuelle Lehrverpflichtung, sondern nur noch die sich aus der - derzeit vakanten - Stelle 120475 ergebende Lehrverpflichtung (4 LVS) berücksichtigt werden.
  • VG Berlin, 07.01.2011 - 3 L 405.10

    Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Auszug aus VG Berlin, 27.04.2011 - 3 K 795.10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens, des Verfahrens VG 3 L 794.10 und die von der Antragsgegnerin zum Aktenzeichen VG 3 L 396.10 und VG 3 L 405.10 eingereichten Kapazitätsunterlagen Bezug genommen.
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